Autoversicherung
Kraftfahrzeughalter sind heutzutage immer auf der Suche nach der passenden und natürlich auch günstigsten Autoversicherung. Jeder am Straßenverkehr teilnehmende Fahrzeugbesitzer ist gesetzlich verpflichtet, eine Haftpflichtversicherung für sein Kfz abzuschließen. Die Haftpflichtversicherung dient zur Deckung von Schäden Dritter, die im Straßenverkehr entstehen können. Dies betrifft insbesondere Personenschäden, Sach-, Vermögens- oder immaterielle Schäden. Die Deckungssummen dieser Schäden sind bei den unterschiedlichen Anbietern von Autoversicherungen verschieden in Leistung und Preis. Doch die gesetzlich geregelten Mindestdeckungssummen von 2,5 Millionen Euro bei Personenschäden und von 0,5 Millionen Euro bei Sachschäden sind auf jeden Fall garantiert. Die Versicherungspflicht wird bereits bei der Zulassung des Kraftfahrzeuges mit der Vorlage der sogenannten Doppelkarte bei der Behörde bewiesen. Haftpflichtversicherungen berechnen sich teilweise recht unterschiedlich. Neben der Schadensfreiheitsklasse kommen, je nach Versicherer, noch andere Faktoren zur Berechnung zum Einsatz. Für eintretende Schäden bei einem Auslandsaufenthalt gelten zum Teil andere Konditionen. Mit einem Schutzbrief kann der Versicherungs- und Deckungsschutz hiermit erweitert werden.
Um entstandene Schäden am eigenen Fahrzeug abzusichern, gibt es die Kaskoversicherungen. Kaskoversicherungen sind, im Gegensatz zur Haftpflichtversicherung, nicht gesetzlich Pflicht. Man unterscheidet zwischen der Vollkaskoversicherung, dem vollen Schadensschutz und der Teilkaskoversicherung. Beide Kaskoversicherungen decken auch entstehende Schäden ab, die am eigenen Fahrzeug entstehen, wie Brände, Diebstahl oder Glasschäden. Bei der Teilkaskoversicherung werden allerdings, im Gegensatz zur Vollversicherung, keine Schäden durch Vandalismus oder Unfallschäden am eigenen Kraftfahrzeug reguliert. Für beide Versicherungsarten gibt es Beitragsvarianten mit verschiedenen Selbstbeteiligungssummen. Vollkaskoversicherungen werden nach eigenen Schadensfreiheitsklassen berechnet und schließen eine Teilkaskoversicherung mit ein. Somit entsteht bei Schäden, die der Teilkaskoversicherung anzurechnen sind, keine Rückstufung der Schadensfreiheitsklasse.
Um den Kraftfahrzeughalter auch in rechtlichen Situationen beizustehen, werden Kfz-Rechtsschutzversicherungen angeboten. Diese sind meist in Paketen mit anderen Rechtsschutzversicherungen enthalten. Auch hier sind die Konditionen zwischen den Versicherern verschieden. Egal, welche Versicherung man benötigt, ein Vergleich bei Preis und Leistung der diversen Anbieter lohnt sich auf jeden Fall.